Spenden
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Bei der Sparkasse Aachen:
IBAN: DE21 3905 0000 0000 1241 72
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Weiter unten finden Sie Hinweise zu Zuwendungen an politische Parteien.
Bitte geben Sie im Verwendungszweck die gewünschte Anschrift für Ihre Spendenbescheinigung an. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung. Sie können auch das folgende Spendenformular nutzen:
Informationen zu Zuwendungen an politische Parteien
Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt. Insgesamt können 3.300 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 € / 3.300 € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 Prozent des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden. Weitere 1.650 € / 3.300€ werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammengerechnet.