Rechtsanspruch auf Kryokonservierung

Seit dem 01. Juli 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen, die zum Erhalt der Fortpflanzungsfähigkeit rund um keimzellschädigende Therapien entstehen. Ich habe mich 2019 sehr für den neuen Rechtsanspruch auf Kryokonservierung für betroffene Patientinnen und Patienten eingesetzt und bin froh, dass nun alle Verfahrensfragen geklärt sind. Vielen Dank an die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs für ihre Unterstützung!