Henke: Grundsteuer-Reform auf gutem Weg.

Pressemitteilung von Rudolf Henke MdB: Koalition im Bundestag will Kommunaleinnahmen sicher, Wohnen nicht belasten und Bürokratie vermeiden.

Der Deutsche Bundestag hat heute Vormittag über Gesetzentwürfe zur fristgerechten Reform der Grundsteuer beraten. Dazu teilt Rudolf Henke als Aachener Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit:

„Die geplante Reform der Grundsteuer, die die Koalitionsfraktionen heute in den Bundestag eingebracht haben, sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt. Mit einer Änderung des Grundgesetzes soll die Gesetzgebungskompetenz des Bundes abgesichert und eine umfassende Öffnungsklausel für die Länder eingeführt werden. Das heißt: Jedes Land kann dann ohne inhaltliche Vorgaben des Bundes sein eigenes Grundsteuer-Gesetz machen.

Die geplante Reform der Grundsteuer sichert die Einnahmen der Kommunen und stärkt die föderale Vielfalt.”

Rudolf Henke MdB zur Grundsteuer-Reform

Das ist ein starkes Bekenntnis zum Föderalismus und ermöglicht passgenaue Lösungen. Auf unterschiedliche Gegebenheiten etwa zwischen Ballungszentren und ländlichen Räumen kann damit flexibel eingegangen werden. Zudem wird so ein „Wettbewerb der Modelle“ ermöglicht. Die Union hat in den Beratungen besonderen Wert darauf gelegt, dass mit der Neuregelung der Grundsteuer Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft nicht zusätzlich belastet werden und dass keine unnötige Bürokratie entsteht. Das erreichen wir mit den Änderungen am Grundsteuergesetz und mit der Öffnung für Abweichung.

Unangetastet bleibt das kommunale Hebesatzrecht: Damit bestimmen auch künftig Städte und Gemeinden die Höhe der Grundsteuer.               

Erforderlich ist nun die für eine Grundgesetz-Änderung notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. Wird die Reform dann so im Herbst beschlossen, kann jedes Land entscheiden, ob es das Bundesrecht anwendet oder sein eigenes Gesetz beschließt. Eine Landesregelung ist dann ab sofort möglich, kann aber auch erst in den kommenden Jahren erfolgen. Denn die Neuregelung des Bundes bewirkt, dass die bestehende Grundsteuer-Regelung noch bis 2024 unverändert angewendet werden kann.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden, das Aufkommen liegt bundesweit bei mehr als 14 Milliarden Euro und kommt in vollem Umfang den Kommunen zugute. Die Reform ist notwendig, da das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr die jetzigen Grundsteuer-Regelungen für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die parlamentarische Beratung des Entwurfs wird noch reichlich Gelegenheit bieten, einzelne Aspekte des Gesetzes zu erörtern und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Signale aus den kommunalen Spitzenverbänden sind allerdings eindeutig. Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund haben die vorgesehenen Regelungen einhellig begrüßt.“