Finanzierung der stationären Pflege

Laumann und Henke zu Gast im Hospiz Haus Hörn

Die Verbesserung der Pflege war eines der Hauptaugenmerke der Gesundheitspolitik in dieser Legislaturperiode. Am Ende stand die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung. Zusammen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann, besuchte der Aachener Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke das Hospiz Haus Hörn, um sich mit Geschäftsführung und Pflegedienstleitung über die Umsetzung der Reformen auszutauschen.

Eines wurde dabei deutlich: Zu oft müssen Betroffene Behandlungen während stationärer Langzeitpflege selber finanzieren. Beide Politiker zeigten sich offen für die Argumente. Es sei keine Ausnahme, dass Kosten für Behandlungen für die intensive stationäre Langzeitpflege, die nicht vom Pauschalbetrag der Pflegekasse gedeckt seien, vom Hospiz an die Betroffenen weitergegeben werden müssen. Grund dafür sind die unterschiedlichen Finanzierungsmechanismen: Während bei der ambulanten Versorgung zwischen Grundpflege und medizinischer Behandlungspflege unterschieden wird und diese Leistungen getrennt von der Pflegekasse bzw. Krankenkassen erstattet werden, kommt die Pflegeversicherung alleine für die stationäre Versorgung auf und gewährt dafür einen Pauschalbetrag, der jedoch oft nicht ausreicht, um die tatsächlichen Kosten zu decken.

„Pflegebedürftigkeit darf Betroffene oder deren Angehörige finanziell nicht über Gebühr belasten. ”

Rudolf Henke MdB

„Pflegebedürftigkeit darf Betroffene oder deren Angehörige finanziell nicht über Gebühr belasten. Ich nehme die Anregung aus Geschäftsführung und Pflegedienst des Hauses Hörn sehr ernst und werde auf politischer Ebene eine ergebnisoffene Diskussion darüber anregen, bei intensiver Langzeitpflege die Finanzierung zwischen ambulantem und stationärem Bereich anzunähern“, so das Fazit von Rudolf Henke. „Es ist zudem ein wichtiges Signal an alle Angehörigen, dass die Union grundsätzlich Kinder von Pflegebedürftigen künftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro finanziell in Anspruch nehmen will.”